Ja zu mehr Transparenz

Offenlegung geldwerter Leistungen

Wir bei Bayer sind davon überzeugt, dass die enge Zusammenarbeit mit medizinischen Fachpersonen und deren Fortbildung einen wesentlichen Beitrag zu besseren Behandlungsergebnissen für Patientinnen und Patienten leisten.

Wir legen Wert auf Transparenz bei der Darstellung, wie medizinische Fachpersonen und Organisationen im Gesundheitswesen von uns für die bereitgestellte Zeit und Expertise vergütet werden. Bei der Zusammenarbeit mit medizinischen Fachpersonen befolgen wir alle geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften wie den EFPIA-Transparenzkodex in Europa und diverse lokale gesetzliche Meldepflichten und respektieren die Unabhängigkeit und Integrität dieser Fachpersonen in vollem Umfang. Der EFPIA-Transparenzkodex wurde lokal durch Scienceindustries umgesetzt. Diese Kodizes sollen dazu beitragen, dass selbst der Anschein eines potenziellen Interessenkonflikts vermieden wird. Durch die transparentere Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Industrie und medizinischen Fachkreisen kann die allgemeine Öffentlichkeit ein besseres Verständnis davon gewinnen, wie wichtig und wertvoll diese Zusammenarbeit ist. 

Um die Art und den Umfang der Interaktion zwischen der pharmazeutischen Industrie und medizinischen Fachpersonen transparenter darzustellen, verpflichtet sich Bayer, alle geldwerten Zuwendungen zu dokumentieren und offenzulegen, die in den Geltungsbereich des EFPIA-Transparenzkodex fallen und die das Unternehmen direkt oder indirekt zugunsten von medizinischen Fachpersonen oder Organisationen im Gesundheitswesen leistet. Der Berichtszeitraum erstreckt sich immer über ein vollständiges Kalenderjahr. 

Der Zweck dieser methodischen Hinweise besteht darin, allen Personen, die auf den Bericht zugreifen, zu erläutern, wie Bayer die entsprechenden Informationen dokumentiert und offenlegt. Insbesondere die Methodik der Datenerfassung und Berichterstattung werden im Detail dargestellt. Die allgemeinen Regeln des EFPIA-Transparenzkodex gelten für alle Mitgliedsunternehmen. Alle Unternehmen legen entsprechende geldwerte Zuwendungen in einem im Voraus festgelegten Format offen. Die Entscheidung über bestimmte Details der Berichtsmethodik bleibt jedoch den einzelnen Unternehmen überlassen, um ihnen die zur Anpassung an die internen Prozesse notwendige Flexibilität zu bieten. 

Falls Zweifel hinsichtlich der Pflicht zur Offenlegung bestimmter geldwerter Zuwendungen bestehen, strebt unser Unternehmen stets eine vollständige Offenlegung an. Nicht einbezogen in den veröffentlichten Bericht werden lediglich Fälle, in denen geldwerte Zuwendungen klar ausserhalb des Geltungsbereichs des Transparenzkodex liegen. 

Diese methodologischen Hinweise sind wie folgt aufgebaut: Ausgehend von einer konkreten Frage erklären wir im Detail, wie Bayer geldwerte Zuwendungen an medizinische Fachpersonen und Organisationen im Gesundheitswesen offenlegt. Diese allgemeine Erklärung wird – sofern möglich – zur Veranschaulichung durch Beispiele ergänzt, um ein klares Verständnis zu vermitteln. 

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Schweizer Bericht der Leistungen einsehen

 

 

Nachfolgend können Sie das PDF des Schweizer Berichts der Leistungen herunterladen:
 

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Methodische Hinweise zur Umsetzung der Offenlegungsregelung gemäss Pharma-Kooperations-Kodex

I. Datenschutzrechtliche Fragen

II. Allgemeine Fragen

III. Fragen zum Bericht und den Berichtskategorien/Inhalt
 

Medizinische Fachpersonen – Definitionen

Gemäss den lokalen Definitionen veröffentlichen wir in diesem Bericht Angaben zu allen Personen, die rezeptpflichtige Arzneimittel verordnen, verabreichen, empfehlen oder aktiv damit umgehen können. Ausgeschlossen davon sind verstorbene oder pensionierte Personen.
Falls eine medizinische Fachperson einen entsprechenden Vertrag mit Bayer schliesst, behandeln wir sie im Einklang mit den lokalen Anforderungen als Einzelperson und nicht als Institution.

PP-OTH-CH-0074-1 2410

Methodische Hinweise zur Umsetzung der Offenlegungsregelung gemäss Pharma-Kooperations-Kodex