Corporate Governance

Aufgaben und Tätigkeiten des Vorstands

Der Vorstand der Bayer AG legt für die Gesellschaft und den Konzern die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

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Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Leitung des Unternehmens als Ganzes. Die einzelnen Mitglieder führen jedoch die ihnen zugewiesenen Bereiche eigenverantwortlich im Rahmen der vom Gesamtvorstand getroffenen Entscheidungen. Die Aufgabenverteilung unter den Mitgliedern des Vorstands ist in einem schriftlichen Plan festgelegt.

 

Der Gesamtvorstand trifft Entscheidungen zu allen grundsätzlichen Angelegenheiten und in Fällen, in denen eine Entscheidung des Gesamtvorstands gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig zwingend erforderlich ist. Die Geschäftsordnung des Vorstands enthält eine Liste von Themen, die vom Gesamtvorstand behandelt und entschieden werden müssen.

 

Die Sitzungen des Vorstands finden regelmäßig statt. Sie werden vom Vorsitzenden des Vorstands einberufen. Jedes Mitglied des Vorstands kann ebenfalls verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird. Der Vorstand trifft Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, das Gesetz schreibt Einstimmigkeit vor. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

 

Gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands und den den Mitgliedern zugewiesenen Aufgabenbereichen trägt der Vorsitzende die besondere Verantwortung für die Leitung und Koordination der Arbeit des Vorstands. Er vertritt das Unternehmen und die Gruppe gegenüber Dritten und der Belegschaft in Angelegenheiten, die mehr als einen Teil des Unternehmens oder der Gruppe betreffen. Er trägt auch eine besondere Verantwortung für bestimmte Funktionen.

 

Zusätzlich zur Funktion des Vorstandsvorsitzenden (der Amtsinhaber ist auch Arbeitsdirektor) gibt es drei Funktionen mit besonderer Verantwortung für die operativen Bereiche und eine Finanzfunktion: Finanzen; Personal, Technologie und Nachhaltigkeit (der Amtsinhaber ist auch Arbeitsdirektor); und Innovation.

 

Innerhalb des Vorstands wurde ein Deal Committee eingerichtet, das endgültige Entscheidungen in Bezug auf Akquisitionen und Veräußerungen sowie Lizenztransaktionen einer definierten mittleren Größe trifft. Es gibt keine weiteren Ausschüsse innerhalb des Vorstands.

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